Die Grundlage für die Behandlungskosten ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Vor Ihrer Behandlung werden Therapieplan und Kosten selbstverständlich mit Ihnen besprochen und transparent aufgezeigt.
Patienten mit privater Versicherung oder Zusatzversicherung:
Bei Privatpatienten hängt die Übernahme der Heilpraktikerhonorare von den individuellen Verträgen ab. Bitte sehen Sie hierzu in Ihrem persönlichen Vertrag nach oder kontaktieren Sie Ihre Krankenversicherung, ob diese alle Heilpraktikerkosten übernimmt.
Beamte:
Beamte haben Anspruch auf Beihilfe und können sich privat versichern. Behandlungskosten durch einen Heilpraktiker werden je nach Vertrag erstattet. Bitte sehen Sie hierzu in Ihrem persönlichen Vertrag nach oder kontaktieren Sie Ihre Krankenversicherung, ob Ihre Versicherung alle Heilpraktikerkosten übernimmt.
Gesetzlich Krankenversicherte ohne Zusatzversicherung:
Die gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen die Kosten der Behandlung durch einen Heilpraktiker i.d.R. nicht. Dennoch kann es sinnvoll sein, sich bei Ihrer Krankenkasse zu informieren.
Ich weise darauf hin, dass meine Gebühren unabhängig von einer evtl. Übernahme durch eine Krankenversicherung in jedem Fall innerhalb der vereinbarten Frist zu begleichen sind.
Wichtiger Hinweis!
Vereinbarte Termine müssen bis zu 24 h vorher abgesagt werden. Ich bitte um Verständnis Ausfallzeiten in Rechnung zu stellen.
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